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Mit Ihren Angaben bereitet FreeFinance automatisch Ihre Buchhaltung vor.

Sie sind noch unsicher? Keine Sorge, alles lässt sich nachträglich bei Bedarf anpassen.

Für welches Jahr?

 

Geben Sie Ihr gewünschtes Finanzjahr an, für das Sie Ihre Buchhaltung erfassen möchten.

Tipp: Zum Testen eignet sich ideal ein "altes" vergangenes Jahr.

 

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Einnahmen-Ausgaben Rechnung

  • Gewinnermittlungsart: Wählen Sie zwischen Einnahmen-Ausgaben Rechnung und Pauschalierung.
  • Detaillierte Gewinner.: Geben Sie an, welche Gewinnermittlungsart zu Ihrem Unternehmen passt.
  • Abweichendes Finanzjahr: Bei der ersten Anlage kann ein abweichendes Finanzjahr mit dem Bilanzstichtag erstellt werden. Geben Sie jenen Monat an, in den der Bilanzstichtag fällt. Es wird immer der Letzte des Monats als Bilanzstichtag herangezogen, dh: Das Finanzjahr läuft bis zu diesem Tag. Diese Einstellung ist nicht änderbar und wird für Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärungen herangezogen. Quartalsweise Umsatzsteuermeldung ist hier nicht möglich.
    Beispiel: Bei Wahl Juni läuft das Finanzjahr von 1. Juli bis 30. Juni
  • Umsatzsteuer: Nettoverrechnung ist normalerweise "Standard".
    • Bei der Wahl "Unecht Umsatzsteuerbefreit" (siehe §6 Abs. 1)" (wie zB: für Kleinstunternehmer, Ärzte, etc) muss die zutreffende Kennzahl im nächsten Punkt eingegeben werden.
    • §6 Abs.1 Zahl: Geben Sie hier Ihre Kennzahl an, mit der verifiziert wird, dass Sie "Unecht Umsatzsteuerbefreit" sind. Details zu diesen Kennzahlen - siehe RIS-Ust-Gesetz
  • Pauschalierung trifft zu?: Dann wechseln Sie bei Gewinnermittlungsart auf Pauschalierung, daraufhin können Sie unter Detaillierte Gewinnermittlungsart die zutreffende Pauschalierung auswählen, sowie bei Bedarf die dann eingeblendete Option Vorsteuerpauschale aktivieren.
  • Wählen Sie dort "Pauschalierung für nicht buchführende Gewerbetreibende", so können Sie den zutreffenden Prozentsatz selber angeben! Details dazu in unserem Ratgeber.
  • Detaillierte Gewinner.: Wählen Sie die Art Ihrer Vermietung: Bebautes Grundstück (Wohnung, etc.) oder Unbebautes Grundstück
  • Umsatzsteuer: Nettoverrechnung ist normalerweise "Standard".
    • Bei der Wahl "Unecht Umsatzsteuerbefreit" (siehe §6 Abs. 1)" (wie zB: für Kleinstunternehmer, Ärzte, etc) muss die zutreffende Kennzahl im nächsten Punkt eingegeben werden.
    • §6 Abs.1 Zahl: Geben Sie hier Ihre Kennzahl an, mit der verifiziert wird, dass Sie "Unecht Umsatzsteuerbefreit" sind. Details zu diesen Kennzahlen - siehe RIS-Ust-Gesetz
  • Detaillierte Gewinner.: Legen Sie fest, ob Sie die doppelte Buchhaltung für eine Körperschaft oder ein Einzelunternehmen führen.
  • Abweichendes Finanzjahr: Bei der ersten Anlage kann ein abweichendes Finanzjahr mit dem Bilanzstichtag erstellt werden. Geben Sie das Monat an, in dem der Bilanzstichtag fällt. Es wird immer der letzte des Monats als Bilanzstichtag herangezogen, dh: das Finanzjahr läuft bis zu diesem Tag. Diese Einstellung ist nicht änderbar.
Beispiel: Bei Wahl Juni läuft das Finanzjahr von 1. Juli bis 30. Juni

Sofort startklar

Die benötigten Belegkreise, sowie Ihr Standard-Kontenrahmen - wir sprechen von Belegarten - werden automatisch mit angelegt. Natürlich individuell erweiterbar!

Übrigens: Ihre Testdaten können Sie jederzeit zurücksetzen lassen.

Wie geht es weiter?

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