Kammerumlage

Welche Umlage muss ein Unternehmer bezahlen

Die Kammerumlage unterteilt sich in drei Teile: Die Grundumlage, die Kammerumlage 1 und die Kammerumlage 2.

Grundumlage

Die Grundumlage ist von jedem Unternehmer zu bezahlen und dient ausschließlich der Finanzierung der Fachgruppen (Fachvertretungen) und Fachverbände der Wirtschaftskammer. Die Höhe wird von den jeweiligen Fachorganisationen beschlossen.

Kammerumlage 1

Die Kammerumlage 1 ist grundsätzlich von jedem Unternehmer selbst zu berechnen und abzuführen, jedoch gilt folgende Freigrenze: Erziehlt ein Unternehmer im Kalenderjahr weniger als 150.000,-- EUR an Inlandsumsätzen ist der Unternehmer von der KU 1 befreit.

Kammerumlage 2

Die Kammerumlage 2 ist von jenen Unternehmern zu bezahlen, die Dienstnehmer beschäftigen.

Buchhaltung für alle Branchen

Jetzt 30 Tage kostenlos testen

Kostenlos & unverbindlich: keine Kreditkarte notwendig, kein automatisches Abo!

Berechnung der Kammerumlage 1

Die Kammerumlage 1 ist eine Selbstbemessungsabgabe und kann somit vom Mitglied selbst berechnet werden.

Die Berechnung der Kammerumlage 1 erfolgt auf Basis der in FreeFinance eingegebenen Daten. Durch Eingabe des gewünschten Jahres wird die Kammerumlage 1 berechnet.

Vorberechnung der Kammerumlage für Kalenderjahr

  • Jahr: Sie wählen das Jahr, für das die Berechnung durchgeführt werden soll.

  • Eingegebene Monate: Für die Vorberechnung ist eine Hochrechnung auf das gesamte Jahr notwendig. Sollten in FreeFinance noch nicht alle Monate eingegeben worden sein, ist einfach die Anzahl der bereits (vollständig) erfassten Monate anzugeben. FreeFinance erstellt eine Hochrechnung für die Kammerumlage.

Aktuelle Bemessungsgrundlagen aus der Buchhaltung

Die Ergebnisse aus der Einnahmen Ausgaben Rechnung werden angezeigt:

  • Inlandsumsätze Netto: Die berechneten Netto-Inlandsumsätze.

  • Vorsteuer: Die berechnete Vorsteuer der Ausgaben, die als Basis für die Berechnung der Kammerumlage 1 gilt.

Berechnete Kammerumlage hochgerechnet für das Jahr

  • Inlandsumsätze Netto: Die (hochgerechneten) Inlandsumsätze für das gesamte Jahr, wird für die Prüfung der Bagatellgrenze benötigt.
  • Vorsteuer: Die (hochgerechnete) Vorsteuer für das gesamte Jahr. Dies stellt die Bemessungsgrundlage für die Kammerumlage 1 dar.
  • Jahresbetrag: Der berechnete Jahresbetrag auf Basis der Bemessungsgrundlage
  • Betrag pro Quartal: Der als Kammerumlage 1 pro Quartal abzuführende Betrag. Erst ab einem Überschreiten der Bagatellgrenze von 150.000 Euro wird die Kammerumlage 1 fällig.
  • Bereits bezahlt: Der Betrag beinhaltet alle Kammerbeiträge, wie Grundumlage oder Kammerumlage.

Grundumlage- oder Kammerumlage bereits bezahlt

Die Aufstellung beinhaltet alle bezahlten Kammerumlagebeiträge. Bitte beachten Sie: Die angezeigten Daten sind sowohl die Grundumlage als auch alle Kammerumlagebeiträge, also sowohl 1 als auch 2, des betroffenen Jahres.

Die Bemessungsgrundlage setzt sich wie folgt zusammen

Alle in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge (Vorsteuern aus Ausgaben)

+ Erwerbsteuer aus ig-Erwerben

+ Übergang der Steuerschauld aus Reverse Charge

+ Einfuhrumsatzsteuer

- Umsatzsteuer für Eigenverbrauch und Betriebsveräußerung

Bemessungsgrundlage KU 1

Auf Basis dieses Betrages werden:

  • bis inkl. 2018: 3‰ (3 Promille)

  • ab 2019 gelten folgende Staffeln (im Bezug auf die Bemessungsgrundlage, also der Summe der Vorsteuern):

    • Bis 3 Mio. EUR: 2,9‰ (2,9 Promille)

    • Von 3 Mio. EUR bis 32,5 Mio. EUR: 2,755‰ (2,755 Promille)

    • über 32,5 Mio. EUR: 2,552‰ (2,552 Promille)

als KU 1 herangezogen.

Berechnung der Kammerumlage 2

Die Kammerumlage 2 ist auch eine Selbstbemessungsabgabe und kann somit vom Mitglied selbst berechnet werden.

Als Bemessungsgrundlage ist die Beitragsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfond (DB) heranzuziehen. Übersteigen die monatlichen Bruttolöhne nicht den Betrag von € 1.460,-- kann zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage dieser Betrag um € 1.095,-- reduziert werden.

Der Betrag setzt sich zusammen aus dem Bundeskammeranteil für alle Bundesländer und dem Landeskammeranteil:

Bundesland Gesamt Prozentsatz 2020
Burgenland 0,42%
Kärnten 0,39%
Niederösterreich 0,38%
Oberösterreich 0,34%
Salzburg 0,39%
Steiermark 0,37%
Tirol 0,41%
Vorarlberg 0,37%
Wien 0,38%

Wann ist die Kammerumlage zu entrichten?

Kammerumlage 1

Die KU 1 ist zu folgenden Terminen an das zuständige Finanzamt zu entrichten:

  •  15. Mai, 15. August, 15. November und 15. Feburar

Kammerumlage 2

Die KU 2 ist monatlich zu berechnen und bis spätestens 15. des nächstfolgenden Kalendermonats zu entrichten.

Die Überweisung

Die Überweisung der errechneten Beträge hat an das für Ihre Betriebsstätte zuständige Finanzamt zu erfolgen.

Wie wird die Kammerumlage in FreeFinance berechnet?

Kammerumlage berechnen

Gehen Sie dazu im Menü von FreeFinance unter 
"Finanzamt & SVS" > "Kammerumlage". 
In diesem Dialog berechnen Sie die Höhe Ihrer Kammerumlage nach Monaten. Die Kammerumlage wird in jedem Quartal fällig. 
 

Meldung an FinanzOnline

Gehen Sie im Menü auf:
Finanzamt & SVS > Umsatzsteuer. 
Klicken Sie auf der rechten Seite + Neue UST Meldung. 
Im Feld "Kammerumlage Pflicht"  geben Sie den Betrag ein.
Die Kammerumlage wird unter der zutreffenden ESt-Kennzahl automatisch aufgenommen. 

Melden Sie sich in Ihrem FinanzOnline an.
Die Kennzahlen der UST-Erklärung - als Teil der gesamten E1 Einkommensteuererklärung - übernehmen Sie dann bequem im Rahmen Ihrer E1 in FinanzOnline.

Wie wird die Kammerumlage vebucht?

Erfassen Sie die Kammerumlage als Eingangsrechnung in FreeFinance.
Als Lieferant geben Sie Ihr Finanzamt an und buchen auf das Konto "7780-Kammerumlage".