Jahreseinstellungen

Die Jahreseinstellungen sind bestimmte buchhaltungsspezifische Einstellungen, die sich jährlich im Unternehmen ändern können.

Übersicht

In der Jahreseinstellungsübersicht erhalten Sie eine Kurzübersicht über die bereits eingegebenen Jahreseinstellungen.

Wie Sie die Jahreseinstellungen, d. h. ein Finanzjahr korrekt in FreeFinance anlegen und weiteres, zeigen wir Ihnen in diesem Tutorial Video.

Belegkreise

Belegkreise dienen zur fortlaufenden und strukturierten Vergaben von Belegnummern. Begründet ist die eindeutige und lückenlos fortlaufende Nummerierung von Belegen in der Bundesabgabenverordnung und somit vom Gesetz vorgeschrieben.

Folgende Belegkreise werden automatisch beim Anlegen einer neuen Jahreseinstellunge erstellt::

  • E = Einnahmen: für die automatische Nummerierung aller Einnahmen
  • A = Ausgaben: für die automatische Nummerierung aller Ausgaben außer Wareneingängen
  • U = Umbuchungen: für die automatische Nummerierung aller Umbuchungen
  • ER = Eingangsrechnungen: für die automatische Nummerierung aller Eingangsrechnungen
  • AR = Ausgangsrechnungen: für die automatische Nummerierung aller Ausgangsrechnungen

In der Übersicht werden auch alle bereits angelegten Belegkreise und die letzten vergebenen Nummern angezeigt.

Der Belegkreis für die Anlagen wird nicht angezeigt.

Jahr konfigurieren

Jede Jahreseinstellung betrifft (wie der Name schon sagt) genau ein Finanzjahr. Das älteste einstellbare Finanzjahr ist das Jahr 2006. Wird in der Übersicht auf "Neues Finanzjahr" geklickt, öffnet sich ein Dialog in dem die Daten für ein neues Jahre eingegeben werden können. Folgende Felder sind anzugeben:

  • Jahr: Geben Sie das zu konfigurierende Finanzjahr ein.
  • Meldungsintervall: Ihr Meldungsintervall der Umsatzsteuervoranmeldung wird bei der Berechnung dieser herangezogen.
  • Die Währung ist die Standardwährung für alle Ihre Belege im System.

Ja nachdem ob man doppelte Buchhaltung oder Einnahmen-Ausgaben Rechnung führt, gibt es folgende weitere Optionen:

  • Gewinnermittlungsart: Die Gewinnermittlungsart ist die wichtigste Einstellung. Hierbei kann aus:
    • Einnahmen-Ausgaben Rechnung
    • Pauschalierung (die Berechnung der Pauschalbeträge erfolgt automatisch)

gewählt werden.

  • Detaillierte Gewinnermittlungsart: Je nachdem was bei Gewinnermittlungsart ausgewählt wird, gibt es hier unterschiedliche Auswahlmöglichkeiten. Diese Einstellung ist essenziell wichtig und steuert die Berechnungen für die Finanzamtsmeldungen.
  • Die Umsatzsteuermethode unterteilt sich in:
    • Bruttoverrechnung: Sie melden immer die Bruttobeträge - die Umsatzsteuer ist eine Einnahmen oder Ausgabe
    • Nettoverrechnung: Sie melden immer die Nettobeträge - die Umsatzsteuer ist nicht Erfolgsrelevant
    • Unecht Umsatzsteuerbefreit: Sie verrechnen keine Umsatzsteuer dürfen sich auch keine Vorsteuer abziehen - alle Aufwände werden inkl. Umsatzsteuer im System eingegeben. Dies gilt für:

Ist das Finanzjahr bereits aktiv, das bedeutet, dass bereits Belege eingegeben wurden, ist die Umsatzsteuermethode nur vom Steuerberater änderbar.

  • §6 Abs.1: Ist Ihre Tätigkeit lt. §6 UstG Abs. 1 geregelt und somit unecht Umsatzsteuerfrei geben Sie in dieses Eingabefeld die auf Sie zutreffende Zahl ein. Für alle Einnahmen, die sich auf diese unecht Steuerbefreiten Einnahmen beziehen, ist der Steuersatz "Steuerfrei - §6 Abs. 1 Z (lt. Jahreseinstellung)" zu wählen. Die Zahl ist nur bei der Wahl der Umsatzsteuermethode Unecht Umsatzsteuerbefreit einzugeben.

In der Pauschalierung stehen zur Verfügung:

  • Basis und Branchenpauschalierung
    Die Pauschalierungssätze werden nach Auswahl der Branche automatisch übernommen
  • Spezielle Branchenpauschalierung für nicht buchführende Gewerbe (54 spezielle Gewerbe)
    Die Pauschalierungssätze müssen gemäß anwendbarer Branche selbst eingetragen werden. Die Liste der Branchensätze zb: bei der WKO abrufbar

Die Vorsteuerpauschalierung muss durch anhaken der Kontrollkästchen extra bestätigt werden, um unbeabsichtigte Selektion zu verhindern.

  • Gewinnermittlungsart: Die Wahl der Gewinnermittlungsart sagt aus, ob Sie eine Wohnung oder Haus vermieten oder nur ein Grundstück. Die Umsatzsteuermethode steuert die Berechnung der Umsatzsteuer im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA).
  • Die Umsatzsteuermethode unterteilt sich in:
    • Bruttoverrechnung: Sie melden immer die Bruttobeträge - die Umsatzsteuer ist eine Einnahmen oder Ausgabe
    • Nettoverrechnung: Sie melden immer die Nettobeträge - die Umsatzsteuer ist nicht erfolgsrelevant
    • Unecht Umsatzsteuerbefreit: Sie verrechnen keine Umsatzsteuer dürfen sich auch keine Vorsteuer abziehen - alle Aufwände werden inkl. Umsatzsteuer im System eingegeben. Dies gilt für:

Ist das Finanzjahr bereits aktiv, das bedeutet, dass bereits Belege eingegeben wurden, ist die Umsatzsteuermethode nur vom Steuerberater änderbar.

  • §6 Abs.1: Ist Ihre Tätigkeit lt. §6 UstG Abs. 1 geregelt und somit unecht Umsatzsteuerfrei geben Sie in dieses Eingabefeld die auf Sie zutreffende Zahl ein. Für alle Einnahmen, die sich auf diese unecht Steuerbefreiten Einnahmen beziehen, ist der Steuersatz "Steuerfrei - §6 Abs. 1 Z (lt. Jahreseinstellung)" zu wählen. Die Zahl ist nur bei der Wahl der Umsatzsteuermethode Unecht Umsatzsteuerbefreit einzugeben.
  • Der Verteilungszeitraum für den Herstellungsaufwand ist relevant für die Abschreibungsdauer dieser Aufwände und wird im Finanzamtsdokument entsprechend vermerkt.

Bei der doppelten Buchführung haben sie andere Auswahlmöglichkeiten als bei der Einnahmen-Ausgaben Rechnung.

  • Detaillierte Gewinnermittlungsart: Es stehen die Optionen “Doppelte Buchhaltung für EinzelunternehmerInnen (E1A)” und “Doppelte Buchhaltung für Körperschaften, wie GmbH, etc. (K1)” zur Verfügung. Die Auswahl ist zu treffen, sodass FreeFinance das richtige Formular wählen und an FinanzOnline schicken kann.

Sie nutzen die Kleinunternehmerregelung?

Wenn Sie Kleinunternehmerregelung unterliegen lt. §6 UstG Abs. 1, so sind Sie somit unecht umsatzsteuerfrei.

Sie aktivieren daher bei Umsatzsteuer: Nein, Unecht Umsatzsteuerbefreit (siehe §6 Abs. 1) und geben im Eingabefeld "USt-befreite Einnahmen? Zahl:" die auf Sie zutreffende Zahl ein, für Kleinunternehmen ist das üblicherweise die Kennzahl 27.

Erlöse:
Sie wählen damit bei Ihren Erlösen stets den Steuersatz "Steuerfrei - §6 Abs. 1 Z (lt. Jahreseinstellung)".

Aufwände:
Ihre Ausgaben können Sie in FreeFinance dennoch gerne mit angefallenem Steuersatz erfassen. Da Sie sich die Vorsteuer nicht abziehen können, berechnet FreeFinance die Vorsteuer automatisch als Aufwand (also brutto).

Mehr zum Thema Kleinunternehmerregelung

Belegarten/Konten anpassen an Gewinnermittlungsart

Durch Aktivierung dieser Option werden Ihre Konten an die aktuelle Jahreseinstellung angepasst. Änderungen können sich zum Beispiel durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart ergeben, da Pauschalierung oder Einnahmen-Ausgaben Rechnung unterschiedliche Konten verwenden.

Schaltflächen

  • Neues Finanzjahr: Erstellen Sie ein neues Finanzjahr.
  • Speichern: Speichert Ihre Änderungen - haben Sie die Option "Belegarten aktualisieren" aktiviert, wird der Kontenrahmen angepasst.