Alt-Anlage, Freibetrag

Überblick

Das Formular Übernahme Alt-Anlagen dient zur Speicherung von Anlagen, die bereits vor der Verwendung dieses Systems angeschafft wurden und immer noch abzuschreiben sind.

Diese Anlagen sind also immer noch im Anlagenbuch enthalten. Um die Abschreibungsbuchungen weiterführen zu können müssen diese Anlagen in das System auch mit aufgenommen werden.

Die Funktionsweise ist analog zur Maske Anlagenbuch.

Das Formular Ausgabe unterstützt die Integrierte Dokumentenablage und die Integrierte Kommunikation.

Übernahme von bereits bestehenden Anlagen

Grundsätzlich ist der Aufbau und die Funktionsweise dieser Maske gleich wie die Maske Anlagenbuch. Die Eingabe von Anlagen, die vor der Verwendung dieses Systems bereits angeschafft wurden, kann auf zwei verschiedene Varianten erfolgen.

Übernahme mit Originaldaten

Die Alt-Anlage kann mit den genauen Daten der Anlage im System aufgenommen werden. Das bedeutet, dass der originale Anschaffungsbetrag sowie unbedingt auch das originale Anschaffungsdatum eingetragen werden. Dabei ist auf folgendes Feld zu achten:

  • Jahre abgeschrieben: Das Eingabefeld Jahre abgeschrieben wird automatisch mit der Differenz zwischen dem Jahr des Anschaffungsdatums sowie dem aktuellen Jahr vorbelegt. Damit werden die Planzeilen, die früher bereits abgeschrieben wurden, als Abschreibung im Vorsystem gespeichert. Diese Zeilen sind zu Dokumentationszwecken sowie zur genauen Aufstellung des Abschreibungsplans notwendig.

Ist eine Anlage in der zweiten Jahreshälfte angeschafft worden ist immer diese Art der Anlagenübernahme heranzuziehen!

Beispiel: Aktuelles Datum: 18.3.2009, Anlage PKW wird am 22.4.2007 mit einem Betrag von 22.000 EUR angeschafft, Nutzungsdauer ist 8 Jahre:

  • Jahre abgeschrieben wird automatisch auf 2 gesetzt (da das System annimmt, dass die Anlage 2007 und 2008 bereits abgeschrieben wurde).

Abschreibungsplan:

Jahr

Buchwert
zum 1.1.

Abschreibungs-betrag Buchwert
zum 31.12.
verbleibend
nach 31.12.
Status
2007 22.000,00 2.750,00 19.250,00 7,0 Jahr(e) Abschreibung im Vorsystem
2008 19.250,00 2.750,00 16.500,00 6,0 Jahr(e) Abschreibung im Vorsystem
2009 16.500,00 2.750,00 13.750,00 5,0 Jahr(e) Geplante Abschreibung
2010 13.750,00 2.750,00 11.000,00 4,0 Jahr(e) Geplante Abschreibung
...          

Übernahme mit verbleibenden Daten

Unter der Übernahme einer alten Anlage mit verbleibenden Daten versteht man die Eingabe im System mit den Restwerten. Dh:

  • Anschaffungsdatum: Aktuelles Jahr, beispielsweise 1. Jänner des aktuellen Jahres. Ist eine Anlage in der zweiten Jahreshälfte angeschafft worden ist immer die Übernahme mit Originaldaten heranzuziehen!
  • Anschaffungswert: aktueller Buchwert der Anlage
  • Nutzungsdauer: Die verbleibende Nutzungsdauer

Beispiel: Aktuelles Datum: 18.3.2009, Anlage PKW wird am 22.4.2007 mit einem Betrag von 22.000 EUR angeschafft, Nutzungsdauer ist 8 Jahre:

  • Anschaffungsdatum: 1.1.2009
  • Anschaffungswert: 16.500,00
  • Jahre abgeschrieben wird automatisch auf 0 gesetzt.

Abschreibungsplan:

Jahr Buchwert zum 1.1. Abschreibungsbetrag Buchwert zum 31.12. verbleibend nach 31.12. Status
2009 16.500,00 2.750,00 13.750,00 5,0 Jahr(e) Geplante Abschreibung
2010 13.750,00 2.750,00 11.000,00 4,0 Jahr(e) Geplante Abschreibung
...          

 

Da die Berechnung der HalbjahresAFA in diesem Fall nicht möglich ist, ist im Falle einer Anschaffung im zweiten Halbjahr immer Methode der Übernahme mit Originaldaten anzuwenden.

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Gewinnfreibetrag in FreeFinance

Wollen Sie den Gewinnfreibetrag eingeben kommt es grundsätzlich auf die Art des Gewinnfreibetrages an.

Was ist der Gewinnfreibetrag (GFB) (ab 2010)

Ab dem Jahr 2010 wird der 10%ige Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG) zum 13%igen Gewinnfreibetrag. Die Grundsätzlichen Regelungen bleiben analog zum FBiG erhalten - jedoch stehen beim GFB jetzt jedem Steuerpflichtigen ohne Nachweis der sogenannte Grundfreibetrag:

  • bis inkl. 2021 in Höhe von 13% (also 3.900,-- EUR)
  • ab 2022 in Höhe von 15% (also 4.500,-- EUR)

automatisch zu. Durch Investitionen oder Kauf von begünstigten Wertpapieren kann der GFB über den Grundfreibetrag weiter angehoben werden.

Neu im Vergleich zum FBiG (bis 2009) ist, dass der Grundfreibetrag auch bei Betriebsausgabenpauschalierung angewendet werden kann.

Nähere Informationen sind ebenso auf der Homepage der WKO zu finden.

 

Wie wird der Gewinnfreibetrag (GFB) (ab 2010) berechnet

Der Gewinnfreibetrag sollte vor dem Ende des Jahres berechnet werden. Diesbezüglich sollte spätestens gegen Ende November eine Abschätzung der gesamten Einnahmen- und Ausgaben erfolgen.

In diesem FreeFinance Tutorial zeigen wir Ihnen, wie Sie die Gewinnfreibeträge von Wertpapieren korrekt verbuchen, was die Mehr-Weniger-Rechnung mit der Sache zu tun und welche Bedeutung die Kennzahl 9229 hat. 

Gewinn > 30.000 EUR

Ist der Gewinn größer als 30.000 EUR ist auf jeden Fall der Grundfreibetrag (siehe rechts) mit dem entsprechenden maximalen Betrag anwendbar.

Darüber hinaus kann der Maximale Gewinnfreibetrag wie folgt berechnet werden:

Geschätzter Gewinn (Einnahmen-Ausgaben-Abschreibung)
- 30.000 Eur (Grundfreibetrag)
= Bemessungsgrundlage über 30.000 Eur
* 0,13 (= 13 Prozent)
= Maximaler Gewinnfreibetrag


Der noch zu investierende Betrag kann darauf aufbauend wie folgt berechnet werden:

Maximaler Gewinnfreibetrag
- bereits investierte, begünstigte Anlagen
= Noch zu investierende Summe


Begünstigte Anlagen

Neue abnutzbare körperliche Anlagen mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren (zB Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, LKWs, EDV etc).

Nicht begünstigt sind hingegen Grund und Boden, PKWs, Kombis, geringwertige Wirtschaftsgüter oder gebrauchte Anlagen.

Investitionen in Gebäude und Mieterinvestitionen (zB Adaptierungskosten für ein gemietetes Büro) sind nur dann begünstigt, wenn die Fertigstellung im Jahr erfolgt!

Gewinn <= 30.000 EUR

Ist der Gewinn kleiner als 30.000 EUR darf nur der Grundfreibetrag abgezogen werden. Dies wird wiefolgt berechnet:

2010 bis 2021

Geschätzter Gewinn (Einnahmen-Ausgaben-Abschreibung) < 30.000 EUR
* 0,13 (= 13 Prozent)
Grundfreibetrag

ab 2022

Geschätzter Gewinn (Einnahmen-Ausgaben-Abschreibung) < 30.000 EUR
* 0,15 (= 15 Prozent)
Grundfreibetrag

Wie wird der Gewinnfreibetrag (GFB) (ab 2019) in FreeFinance eingegeben

Gewinnfreibetrag für Wertpapiere

Die gekauften, begünstigten Wertpapiere werden unter Anlagenbuch > Übernahme Alt-Anlage direkt ins Anlagenbuch eingegeben:

  • Freibetrag: Effektiv, verbleibender Freibetrag, der am Ende des Jahres angewendet werden darf. Dieser Betrag kann auch kleiner als der Betrag in der Ausgabe sein, wenn zB: mehr Wertpapiere gekauft wurden als angesetzt werden darf.
  • Gesamte Haltedauer: Haltedauer mindestens 4 Jahre
  • Art der Anlage: 0920 Gewinnfreibetrag für Wertpapiere (GFB, §10)

Durch die Buchung "der Abschreibung" wird der Freibetrag im Jahr automatisch in die Mehr-Weniger-Rechnung die Kennzahl 9227 übernommen und dann in der Beilage zur Einkommensteuererklärung automatisch berücksichtigt.

Gewinnfreibetrag für Anlagen

Der berechnete Gewinnfreibetrag wird über das Anlagenbuch > Übernahme Alt-Anlage, Freibetrag eingegeben:

  • Freibetrag: Betrag der investierten, begünstigten Anlagen in dem Jahr
  • Gesamte Haltedauer: Haltedauer mindestens 4 Jahre (dh: die Abschreibung der Anlage muss ebenso mindestens 4 Jahre sein)
  • Art der Anlage: 0921 Gewinnfreibetrag für Wirtschaftsgüter (GFB, §10)

Durch die Buchung "der Abschreibung" wird der Freibetrag im Jahr automatisch in die Mehr-Weniger-Rechnung die Kennzahl 9227 übernommen und dann in der Beilage zur Einkommensteuererklärung automatisch berücksichtigt.

Grundfreibetrag und Nachzuversteuernder Freibetrag

Der Grundfreibetrag sowie etwaige nachzuversteuernde Freibeträge werden direkt in der Mehr-Weniger-Rechnung, z.B.: in de Kennzahl 9221, eingetragen und dann in der Beilage zur Einkommensteuererklärung automatisch berücksichtigt.

In diesem FreeFinance Tutorial zeigen wir Ihnen, wie Sie die Gewinnfreibeträge von Wirtschaftsgütern korrekt verbuchen, was die Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren bedeutet, die Kennzahl 9227 in der Mehr-Weniger-Rechnung und weiteres.
 

Verwendung bei Gewinnfreibetrag

Die Haltedauer von Anlagen oder Wertpapieren für den Gewinnfreibetrag beträgt mindestens 4 Jahre. Aus diesem Grund wird der Gewinnfreibetrag im ersten Jahr sofort aktiviert und muss in den folgenden Jahren "gehalten" werden. Um dies im Verzeichnis auch dem entsprechend zu ersehen können jene Freibeträge, die vor der Verwendung von FreeFinance angeschafft wurden ebenso eingegeben werden.

Beispiel: Aktuelles Datum: 18.12.2012, Wertpapiere für den Gewinnfreibetrag werden wurde am 16.11.2012 mit einem Betrag von 2000eur angeschafft, Haltedauer ist 4 Jahre:

  • "Jahre abgeschrieben" wird auf 1 gesetzt.

Folgender Abschreibungsplan wird erstellt:

Jahr Buchwert zum 1.1. Abschreibungsbetrag Buchwert zum 31.12. verbleibend nach 31.12. Status
2011 2.000,00 2.000,00 0,00 3,0 Jahr(e) FBiG / GFB in Vorsystem
2012 0,00 0,00 0,00 2,0 Jahr(e) Haltedauer FBiG / GFB
2013 0,00 0,00 0,00 1,0 Jahr(e) Haltedauer FBiG / GFB
2014 0,00 0,00 0,00 0,0 Jahr(e) Haltedauer FBiG / GFB