Differenzbesteuerung

Prinzip

Das Ziel der Bestimmung ist die Vermeidung von Doppelbelastungen oder Wettbewerbsverzerrungen, wenn Wiederverkäufer bestimmte Warengruppen wie z.B.

  • Gebrauchtgegenstände (Kfz, etc.)
  • Kunstgegenstände oder Antiquitäten

von Privaten zukaufen.

Die Umsatzsteuer ist aus der Differenz zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis (der von Privat ohne Umsatzsteuer war) zu ermitteln. Für die Differenz ist immer der Normalsteuersatz von 20% anzuwenden.

Beispiel Differenzbesteuerung

Beispiel:

Verkaufspreis inkl. USt 2.000,-- €
- Einkaufspreis 1.500,-- €
Differenz 500,-- €

 

Umsatzsteuer beträgt € 83,33 (20% von 500,-- €)

Bei Anwendung der Differenzbesteuerung beträgt daher die „Bruttomarge“ 500,-- Euro, die darin enthaltene (und an das Finanzamt abzuführende) USt 83,33 Euro (= 20 % der „Nettomarge“ von 416,67 Euro).

Rechnung und Umsatzsteuer in der Differenzbesteuerung

Bei der Anwendung der Differenzbesteuerung darf keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen werden. Der Käufer ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Umsetzung in FreeFinance

Um die Rechnung von differenzbesteuerten Verkäufen richtig darstellen zu können, wird ein eigenes Rechnungslayout empfohlen, damit die Umsatzsteuer nicht angezeigt wird. Beispiele dafür finden sich in der Übersicht über Layout-Vorlagen der Rechnungslegung.

Die richtige Erstellung der Rechnung und Verbuchung in der Buchhaltung beinhaltet 2 Schritte:

  1. Erstellung der Rechnung
  2. Korrektur in der Buchhaltung

Weiters ist auf der Rechnung ein Vermerk anzubringen, dass es sich um eine Sonderregelung der Differenzbesteuerung handelt, zB:

  • „Kunstgegenstände/Sonderregelung“
  • „Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung“
  • „Gebrauchsgegenstände/Sonderregelung“
  • „KFZ/Sonderregelung“

Je nach Modulverwendung sind verschiedene Varianten möglich:

  • Direkte Buchung in der Buchhaltung ohne Verwendung in der Rechnungslegung
  • Buchung über die Rechnungslegung

Buchung in der Buchhaltung

Für die Verbuchung der Einnahme mit Differenzbesteuerung direkt in der Buchhaltung kann eine Buchung mit zwei Belegzeilen erstellt werden:

  • Zeile 1 mit 0% Ust (Einkaufssumme)
  • Zeile 2 mit zB: 20% Ust (Differenz-Summe mit entsprechendem Steuersatz)

Verwendung der Rechnungslegung (Faktura)

Sollten Sie unsere Modul Rechnungslegung auch verwenden wollen, erstellen Sie die Rechnung mit 0% Ust und im Anschluss in der Buchhaltung eine Korrektur.

Die Rechnung wird mit 0% Umsatzsteuer erstellt. Aufgrund des eigenen Layouts wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Zum einfachen Wiederfinden wird eine eigene Belegart empfohlen, auf die diese Rechnungen und somit die Geldeingänge in der Buchhaltung gebucht werden.

In der Buchhaltung wird eine Korrekturbuchung (Einnahme) angelegt, um die Umsatzsteuer in der Buchhaltung korrekt zu verbuchen:

  • Zeile 1: Negativer Betrag der gesamten (Brutto) Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis mit 0% USt
  • Zeile 2: Positiver Betrag mit 20% USt

In jedem Fall muss die Belegart in Zeile 1 die gleiche sein, wie jene in der Rechnung. Zeile 2 kann die gleiche oder eine andere Belegart haben.

Zu vermerken ist idealerweise die originale Rechnungsnummer, zu der die Korrekturbuchung erstellt wird.

Achtung: Zeile 1 und 2 müssen den gleichen Bruttobetrag aufweisen.

Verzicht der Differenzbesteuerung

Der Verkäufer kann auch entscheiden, die Ware ohne Differenzbesteuerung zu verkaufen. Dann würde der Gesamtbetrag mit 20% USt verkauft und die Umsatzsteuer würde ausgewiesen werden.